Der Mieter / die Mieterin hat die Möglichkeit nach Vollendung des ersten Jahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündiungsfrist zu jedem Monatsletzten den Mietvertrag zu kündigen.
Der Mietvertag ist mit 1% des auf die Vertragsdauer entfallenden Bruttomietzins zu vergebühren. Bei unbefristeten Verträgen gelten für die Berechnung der Vergebührung 36 Monate.
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